Rauchmelder

Nicht VERGESSEN ab dem 01.01.2013 Rauchmelderpflicht in Bayern!
Wie funktioniert ein Rauchmelder und wofür wird er benötigt? 
Die Antwort finden sie im folgenden Video.

"Rauchmelder benötige ich nicht ich rieche doch den Rauch!"

Sollten sie so Denken  könnten sie einer von ca. 600 Toten im Jahr
sein die dies auch dachten bzw. sich keine Gedanken darüber gemacht haben.
Kurzes Zeichentrikfilm Video zu diesem Thema finden sie hier.

Mehr zum Thema Rauchmelderpflicht in Bayern ab dem 01.01.2013:

Für Sie eingesetzt – für Sie erreicht

Der Landesfeuerwehrverband Bayern, der Werkfeuerwehrverband Bayern
und die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren Bayerns
haben sich im Frühjahr diesen Jahres für die Einführung einer gesetzlichen Rauchwarnmelderpflicht in Privathaushalten ausgesprochen und hierzu am 13.04.2012 im Rahmen des Rauchmeldertags ein entsprechendes
Positionspapier Innenminister Joachim Herrmann übergeben.  Alle politisch Verantwortlichen wurden in diesem Positionspapier aufgefordert,  sich mit
allen zur Verfügung stehenden Mitteln für die gesetzliche Verankerung einer Rauchwarnmelderpflicht einzusetzen und damit dem Schutz von Leben und Gesundheit für Menschen jeden Alters den gerechtfertigten Stellenwert
einzuräumen.

Nunmehr waren unsere Bemühungen erfolgreich! Der Bayerische Landtag
hat in seiner Sitzung am 11.12.2012 in zweiter Lesung das Gesetz zur
Änderung der Bayerischen Bauordnung und des Baukammerngesetzes
beschlossen hat. Dieses Gesetz wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt
vom 17.12.2012 veröffentlicht und tritt am 01.01.2013 in Kraft.

In Artikel 46 Bayerische Bauordnung wurde folgender Absatz 4 neu eingefügt:

In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.
Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben
werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft
obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt
diese Verpflichtung selbst.“

Gemeinsam mit der AGBF und dem WFV Bayern konnten wir damit innerhalb kürzester Zeit eine Umsetzung der gesetzlichen Rauchwarnmelderpflicht erreichen.

Quelle: Von: LFV Bayern Artikel vom: 18.12.2012 um 15:01 Uhr.

Zusammenfassung

Einbaupflicht

- für Neu- und Umbauten:

ab 01.01.2013

- für bestehende Wohnungen:

bis 31.12.2017

 

 

Mindestens ein Rauchwarnmelder ist einzubauen in allen

- Schlafräumen
- Kinderzimmern
- Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen

 

Verantwortlich

- für den Einbau:

der Eigentümer

- für die Betriebsbereitschaft:

der Besitzer (bei Mietwohnungen = Mieter)
(siehe Anmerkungen)

 Quelle: http://www.rauchmelderpflicht.eu

 Siehe auch: http://www.rauchmelder-lebensretter.de/

Bei Fragen zu diesem Thema stehen wir gerne zur Verfügung kommen sie einfach zum nächsten Feuerwehrstammtisch ins Feuerwehrhaus oder schreiben sie uns eine Nachricht.

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